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Kinderbeförderung
- Kindersitze - Kindersicherung
Was
sagt das Gesetz ?
DAS WICHTIGSTE
Kinder
unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind müssen auf Fahrzeugsitzen die
mit Gurten ausgestattet sind mit geeigneten Kinderrückhaltesystemen (KRS)
gesichert werden.
Geeignete KRS sind nach dem Gesetz solche die mindestens nach der Regelung ECE
44 in der Version 03 (44/03) geprüft und zugelassen sind. Anm.: Kindersitze
die nach anderen Normen zugelassen sind (z.B. nach dem amerikanischen Standard
FVSS213)
dürfen in Österreich NICHT verwendet werden.
Seit 1.Juli 2005 werden KraftwagenlenkerInnen bei Mißachtung der
Sicherungspflicht für Kinder auch im Führerscheinregister vorgemerkt
werden. Bei 3 Vormerkungen innerhalb von 3 Jahren wird die Lenkberechtigung für
3 Monate entzogen. |
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